Welchen Energieausweis brauche ich?
Energieausweise werden zuerst einmal unterteilt in Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Bei einer Mischnutzung ist für jedes Gebäudeteil (Wohn- / Nichtwohngebäude) ein eigenständiger Energieausweis zu erstellen.
Weiter wird unterschieden in Energiebedarfsausweisen bzw. Energieverbrauchsausweisen. Für die Nichtwohngebäude können bei Vorlage aller erforderlichen Informationen die kostengünstigeren Energieverbrauchsausweise erstellt werden. Das gleiche gilt auch für Wohngebäude mit Bauantrag ab dem 01.11.1977 und Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten. Für alle anderen Gebäude oder liegen die erforderlichen Informationen für die Erstellung von verbrauchorientierten Energieausweisen nicht vor, sind dann die bedarfsorientierten Energieausweise zu erstellen.
Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Pflicht zur Erstellung von Energieausweis befreit.
Für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 500 m² besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis sobald dieser vorliegt.
Kontakt
Ingenieurbüro für Energieberatung und Baudienstleistung
Dipl.-Ing. Ralf Mock
Bockhorn 87
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