Flächenermittlung vom Fachmann

Weist eine gemietete Wohnung eine Fläche auf, die mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen zur Mietminderung berechtigten Mangel der Mietsache dar.

Wollen Sie als Mieter Gewissheit über ihre Wohnungsgröße haben?

Wollen sie sich als Vermieter Rechtsstreitigkeiten um die Wohnungsgröße und der Nebenkostenabrechnung ersparen?

Wir haben die Lösung und bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Wohnflächenermittlung - gemäß Wohnflächenverordnung
  • Nettogrundflächenermittlung - nach DIN 277

Kontakt

 

Ingenieurbüro für Energieberatung und Baudienstleistung

 

Dipl.-Ing. Ralf Mock

Bockhorn 87

29664 Walsrode

 

Tel.: 05162 / 916 16

Fax: 05162 / 916 17

Mobil: 0173 / 610 74 71

E-Mail: info@ieb-mock.de

Internet: www.ieb-mock.de

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